Deutscher Abbruchverband unterstützt Bundesratsbeschluss zu mehr Bauherrn-Verpflichtung

Schon seit Jahren spricht sich der Deutsche Abbruchverband (DA) dafür aus, den Bauherrn von Gesetzes wegen mehr in die Pflicht zu nehmen.

So soll für mehr Rechtssicherheit bei allen Beteiligten gesorgt werden.

Konkreter Vorschlag des DA ist ein bauherrnverpflichtendes Schadstoffkataster, welches als Arbeitsunterlage zu verstehen ist. Darin sollen Erkenntnisse einer Gebäudeuntersuchung auf Schadstoffe gebündelt werden. Maßgeblicher Bestandteil sollen dabei ein Untersuchungsbericht, Probenahmepläne und Labor-Analyseunterlagen sein.

Es sollen möglichst alle im Gebäude vorhandenen schadstoffhaltigen Materialien erfasst und dokumentiert werden.

Vor diesem Hintergrund begrüßt der DA den Gesetzentwurf zur Änderung des Chemikaliengesetzes, auf den am 31. Mai 2017 vom Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit eine Beschlussempfehlung folgte, dass in § 19 Abs. 3 Nr. 16 ChemG geregelt werden solle,

„dass und welche Informations- und Mitwirkungspflichten derjenige hat, der Tätigkeiten an Erzeugnissen oder Bauwerken veranlasst, welche Gefahrstoffe enthalten, die durch diese Tätigkeiten freigesetzt werden können und zu besonderen Gesundheitsgefahren führen können.“

Diesen Ansatz unterstützt der DA vollumfänglich als Schritt in die richtige Richtung. Auch von der Teilnahme beim Nationalen Asbestdialog verspricht sich der DA, das Ziel einer flächendeckenden Regelung weiter verfolgen zu können und hofft auf die Unterstützung anderer beteiligter Institutionen wie auch des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.