Die Lösung zum Streit um die Mantelverordnung

Eine pointierte Meinung des DA-Vorstandsvorsitzenden, Johann Ettengruber, zur Mantelverordnung

Die Mantelverordnung des Bundes – In der aktuellen Fassung ein umwelt- und wirtschaftspolitisches Desaster – Hoffen auf die nächste Runde – Die Lösung läge auf der Hand

Der Widersinn

Würde die Mantelverordnung des Bundes in der aktuell vorliegenden Fassung auf den Weg gebracht, und würden erst danach die Menschen begreifen, was damit angerichtet wird, kann man sich mögliche Schlagzeilen der Presse schon jetzt gut vorstellen: „Das Bundesumweltministerium heizt die Klimabelastung an“ oder ähnlich harte Worte würden dann wohl in dicken Lettern zu lesen sein.

Das klingt angesichts der Grundaufgabe des Ministeriums widersinnig, würde im Zusammenhang mit der Mantelverordnung aber genau den Kern treffen. Mit einer wenig verhältnismäßigen Argumentation zur Verbesserung des Gewässerschutzes werden in dem Entwurf Grenzwerte für die Einordnung von Bauschutt als „Abfall“ verschoben, die allein in Bayern jährlich rund 10 Millionen Tonnen Bauschutt als wertvolles Grundmaterial für Recyclingbaustoffe mit einem Federstrich zum Abfall werden lassen.

Die Gefahr für Umwelt und Wirtschaft

Dieser „Abfall“, der in Wahrheit gar keiner ist, weil er durch Recycling wieder zum wertvollen Baustoff verarbeitet werden kann, müsste dann mit LKWs in durchschnittlich 250 km weit entfernte in Deponien verbracht werden. Das bedeutet grob gerechnet 400.000 Fahrten bzw. 100 Mio. km Fahrstrecke von Schwerlast-LKWs oder auch 110.000 to CO2-Emission im Jahr. Diese Umweltsünde muss und kann unter Nutzung des gesunden Menschenverstandes vermieden werden, ebenso wie die damit verbundenen sinnlosen Kosten. Auch wenn die Transporte dann zukünftig mit E- oder H-LKWs durchgeführt würde, es bliebe eine Umwelt- und Kostenbelastung.

Die Hoffnung

So ist es nur zu begrüßen, im Rahmen der 136. Bauministerkonferenz am 24. Und 25. September 2020 in Weimar eine von 9 Ländern unterzeichnete Erklärung verfasst wurde, die dem bisherigen Entwurf entgegenstehen und vor allem in folgenden Punkten dringende Veränderungen fordert:

  1. Die Ausweitung der Regelung zum Ende der Abfalleigenschaft auf alle mineralischen Ersatzbaustoffe (MEB) der Ersatzbaustoffverordnung.
  2. Reduzierung von drei vorgesehenen Analysemethoden auf eine (Schüttelverfahren).
  3. Die Einführung bzw. Beibehaltung einer Länderöffnungsklausel, um bewährte Länderverfahren beibehalten zu können.

Es bleibt zu hoffen, dass diese wesentlichen Punkte bei den weiteren Beratungen Berücksichtigung finden, im Sinne der Umwelt und der Wirtschaftlichkeit.

Die Lösung

Dabei ist die Lösung so einfach wie einleuchtend: Bauschutt nicht mit unsinnigen Grenzwerten als Abfall einstufen, sondern mit den heute in Bayern geltenden vernünftigen Grenzwerten zu dem zu machen, was es ist: Rohstoff für den Baustoff von morgen, der durch Baustoffrecycling hergestellt wird. Damit leisten wir aktiven Klima- und Umweltschutz, weil wir…:

  • … die Kreislaufwirtschaft fördern: Abfälle werden recycelt und in den Wirtschaftskreislauf zurückgeführt. Zudem werden durch die Aufbereitung gezielt Schadstoffe dem Stoffkreislauf entzogen.
  • … unsere natürlichen Ressourcen wie Sand, Kies und Gesteinsmaterialien schonen: Recyclingbaustoffe substituieren diese Primärbaustoffe, wodurch der Rohstoffabbau reduziert, der dadurch bedingte Flächenverbrach minimiert und Eingriffe in die Natur verringert werden.
  • … luft-, lärm- und klimawirksame Emissionen mindern: Der Gesamtenergieverbrauch für die Herstellung von Recyclingbaustoffen ist im Vergleich zu Primärbaustoffen oftmals geringer. Durch die ortsnahe Aufbereitung kommt es zu kürzeren Transportwegen und einer Reduzierung von Verkehrsbelastungen.
  • … unseren Bedarf an Verfüll- und Deponiekapazitäten reduzieren, denn jede Tonne Recyclingbaustoff ist eine Tonne Bauabfall weniger, der in eine Verfüllung oder in eine Deponie verbracht werden muss. Die bereits heutzutage sehr knappen Deponiekapazitäten werden durch den Einsatz von Recyclingbaustoffen spürbar entlastet.
  • Baukosten senken aufgrund günstigerer Preise als bei bautechnisch vergleichbaren natürlichen Baustoffen oder geringerer Transportkosten. Zudem ist die Entsorgung von verwertbaren Bauabfällen an einer Recyclinganlage regelmäßig günstiger als an der Deponie.


Erschienen in ABZ – ALLGEMEINE BAUZEITUNG – Ausgabe 47/2020 vom 20.11.2020

Weitere Erscheinung in – DER BAUUNTERNEHMER – Ausgabe 153 – Februar 2021