Verbändestellungnahme zur fachgerechten Entsorgung von asbesthaltigen Bau- und Abbruchabfällen

Asbest ist ein Schadstoff, der in der Vergangenheit weit verbreitet in Gebäuden eingesetzt und verbaut wurde und folglich im heutigen Gebäudebestand noch häufig anzutreffen ist. Jedoch verhindern nach geltender Rechtslage selbst geringfügige Asbestgehalte in Bauprodukten deren Recycling oder sonstige Verwertung. Aktuell wird mit der LAGA M23 ein „0-Faser-Ansatz“ verfolgt. Die Festlegung besagt, dass „asbesthaltige Abfälle Sortier- und Behandlungsanlagen nicht zugeführt werden dürfen, auch wenn – rechnerisch – der Anteil der Fasern unter 0,1 Gew.-% liegt.“. Verbände der Bau- und Entsorgungsbranche sind sich daher einig, dass ein dringender Handlungsbedarf bei der fachgerechten Entsorgung von asbesthaltigen Bau- und Abbruchabfällen besteht.

Die in der LAGA laufenden Diskussionen zur M23, welche im Kapitel 6 zum Umgang mit Asbest ausführt, dass kein Asbest in Recyclinganlagen gelangen darf, müssen präzisiert werden. Um auch künftig ein ressourcenschonendes und umweltgerechtes Recycling von Materialien aus dem Abbruch zu gewährleisten, müssen die aktuell bestehenden Regelungen angepasst und neue Kriterien für den Umgang mit Asbest aufgestellt werden.

Aus diesem Grund haben sich nun acht Branchenverbände zusammengeschlossen und eine gemeinsame Stellungnahme an BMU und LAGA erarbeitet. Die Verbände fordern darin die Schaffung eines zwingend erforderlichen, rechtssicheren Rahmens für einen pragmatischen Umgang mit asbesthaltigen Bau- und Abbruchabfällen.

Die Verbändestellungnahme finden Sie hier.