Beitragsordnung

Die Höhe der Beiträge für die Mitgliedschaft im Deutschen Abbruchverband e.V. ist in der Beitragsordnung festgesetzt. Für ordentliche Mitglieder richtet sich der Jahresbeitrag nach dem Umsatz des Unternehmens. Für Fördermitglieder ist der Beitrag separat festgesetzt. Die Beitragsordnung des DA erhalten Sie bei Interesse an einer Mitgliedschaft zusammen mit allgemeinen Informationsunterlagen über den Verband.