Vor Bundesratsentscheidung: Bau- und Abbruchwirtschaft mahnt Nachbesserung der Mantelverordnung an

„Sollte der Bundesrat in seiner morgigen Sitzung dem Entwurf der Mantelverordnung zustimmen und diese in zwei Jahren unverändert in Kraft treten, wird mit erheblichen Schwierigkeiten bei deren Umsetzung und der behördlichen Kontrolle zu rechnen sein“, erklärten der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB), der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) sowie der Deutsche Abbruchverband (DA) heute in Berlin.

Die Verbände bedauern, dass die Argumente der am meisten betroffenen Branchen nicht aus­reichend berücksichtigt wurden. Man solle bereits die Zeit bis zum Inkrafttreten für Korrekturen nutzen, so die Spitzenorganisationen der Bau- und Abbruchwirtschaft. Auch eine sorgfältige Evaluation ökologischer und ökonomischer Wirkungen von Anfang an ist unverzichtbar.

„Ohne möglichst einfache und praxistaugliche Regelungen für den Umgang mit mineralischen Ersatzbaustoffen – gerade im Straßen- und Schienenwegebau – wird die aktuelle Verwertungs­quote von rund 90 % im Bereich der mineralischen Bauabfälle nicht gehalten werden können“, erneuert der stellvertretende Hauptgeschäftsführer der BAUINDUSTRIE, René Hagemann-Miksits, seine Kritik und betonte, dass die Mantelverordnung erhebliche Auswirkungen auf den Infrastrukturbereich habe, aber nicht den Einbau von RC-Baustoffen im Gebäudebereich regele.

Der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe, Felix Pakleppa, wies erneut auf das Fehlen einer Abfallende-Regelung hin, die präzise aufzeigt, ab wann ein RC-Baustoff den Produktstatus erreicht. „Es wurde leider verpasst, diese Regelung in der Ersatz­baustoffverordnung zu verankern, dadurch Rechtssicherheit zu schaffen und einen attraktiven Absatzmarkt für gütegesicherte RC-Baustoffe zu befördern“, bedauerte Pakleppa.

Dem pflichtete auch der Geschäftsführer des Deutschen Abbruchverbands, Andras Pocha, bei. „Trotz oder gerade wegen der 15-jähriger intensiven Vorarbeit sollte der Bundesrat jetzt keinen schlechten Kompromiss verabschieden“, so Pocha. „Das Prinzip ‚Immer noch besser als gar nicht‘, kann den Erwartungen an eine ausgewogene Rechtssetzung nicht standhalten.“

Dringend erforderlich ist aus Sicht der drei Verbände zudem ein einheitliches Probenahme- und Analyseverfahren, auf dessen Grundlage verlässlich entschieden werden kann, ob Recycling möglich ist oder die Abfälle deponiert werden müssen. Bund und Länder müssten zudem eine Deponiestrategie aufsetzen, um auch dezentral ausreichende Deponiekapazitäten zu gewähr­leisten. Dies sei nicht zuletzt notwendig, um unnötige Transporte für aus bautechnischen oder umweltrechtlichen Gründen nicht verwertbare Abfälle zu vermeiden, betonten die Vertreter der Bau- und Abbruchwirtschaft unisono.

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