Gehörschutz und Lärmprävention – So geht´s!

Lärm kann krank machen. Die BG BAU weist in ihrer Pressekonferenz am 18.04.2024 zum Tag gegen Lärm darauf hin, dass die Lärmschwerhörigkeit die am häufigsten gemeldete Berufskrankheit im Jahr 2023 war.

 

Um dieser immensen Beeinträchtigung entgegenzuwirken, sollte der Gehörschutz beim Arbeiten zur Standardausrüstung gehören. Gehörschutz und Lärmprävention kommt allen auf der Baustelle zugute. Ein intaktes Gehör ist hier ganz entscheidend, z.B. um Warnsignale und Zurufe zu hören. Versagt es, kann es für den Betroffenen und die Kollegen schnell gefährlich werden! Deshalb gilt: Gehörschutz auch bei kurzen lärmintensiven Arbeiten tragen! In Sachen Lärm auf sich und auf die Kollegen achtgeben! Ein Vorbild für Auszubildende sein!

Umsetzungsmöglichkeiten der Lärmprävention

Doch wie können die Themen Lärmprävention und Gehörschutz am besten konkret auf der Baustelle umgesetzt werden?

Arbeitgeber sind in der Pflicht, bei Bedarf entsprechenden Gehörschutz zur Verfügung zu stellen. Doch es geht nicht nur um Vorschriften, sondern auch um die Verankerung der Folgen in den Köpfen der Beschäftigten. Nicht nur alte Menschen leiden an Lärmschwerhörigkeit, sondern auch junge.

Lärmintensive Tätigkeiten können bei einem Bauvorhaben nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden, deswegen müssen vorher organisatorische und vorsorgliche Maßnahmen zur Lärmprävention und zum Schutz der Arbeitnehmer getroffen werden.

Lärmplanung

Technische Maßnahmen für eine Lärmreduzierung der eingesetzten Maschinen und Geräte existieren und werden ständig weiterentwickelt. Sind technische Maßnahmen nicht möglich, muss die Lärmbelastung organisatorisch eingeschränkt werden, indem zum Beispiel Schallschutzwände oder Schallschutzkapseln die Lärmquelle abschirmen.

Eine gute Lärmplanung betrifft nicht nur diejenigen, die unmittelbar die Arbeit verrichten, sondern auch die Nachbarschaft der Baustelle. Zu deren Schutz gibt es in der Abbruchgenehmigung oftmals Auflagen, die für einen Lärmschutz sorgen. Hier sind alle Beteiligten gefragt.

Arbeitsschutzprämienprogramm der BG BAU nutzen

Die BG BAU fördert im Rahmen der Arbeitsschutzprämien die Anschaffung sicherer und gesundheitsfördernder Arbeitsmittel wie Otoplastiken mit finanziellen Zuschüssen. Informationen zu den Arbeitsschutzprämien der BG BAU gibt es unter www.bgbau.de/praemien.

Sicherlich sind nicht alle Maßnahmen in jedem Unternehmen und bei jedem Bauvorhaben umsetzbar. Nicht von der Hand zu weisen ist, dass sich Arbeitsschutz – in diesem Fall besonders der Gehörschutz –  lohnt und auch ein Wettbewerbsvorteil für Ihr Unternehmen ist. Arbeitnehmer, die gut vor den Gefährdungen des Arbeitsalltags geschützt sind, bleiben länger arbeitsfähig und damit bestenfalls länger im Unternehmen. Ein Zusammenspiel aus technischen und organisatorischen Maßnahmen, der persönlichen Schutzausrüstung und dem Faktor Mensch sind dabei das Entscheidende.

Lärmprävention betrifft uns alle und Gesundheitsschutz hört nicht um 17 Uhr auf, sondern zieht sich durch alle Lebensbereiche der Arbeitnehmer. Förderlich ist es deshalb in jedem Fall dem Gehör nach Dienstschluss eine Pause zu gönnen, wenn es auf der Baustelle lärmintensiv zugegangen ist.

Weitere Info zum Thema Gehörschutz und den Gehörschutzarten finden Sie unter: www.bgbau.de/themen/sicherheit-und-gesundheit/laerm-und-vibrationen/gehoerschutz

Bild: Jan-Peter Schulz – BG BAU