Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Leserinnen und Leser, um sich ein Bild über die spezifischen Auswirkungen der Ersatzbaustoffverordnung (EBV) auf die betroffenen Unternehmen zu machen, die seit 01. August 2023 in Deutschland in Kraft ist, hat der Deutsche Abbruchverband zusammen mit drei weiteren Bau- und Recyclingverbänden einen Monitoring Bericht erstellt. Dieser basiert auf den Ergebnissen unserer Mitgliederbefragung zur EBV. Wir möchten uns bei Ihnen für Ihre Beteiligung an unserer Befragung Der Monitoring Bericht zeigt, dass die Ziele der Politik nicht erreicht wurden. Weiterhin bestehen erhebliche Herausforderungen für Hersteller und Verwender von mineralischen Ersatzbaustoffen (MEB) und die Mehrheit der Befragten sieht Doch wie sind die Herausforderungen zu bewältigen? Die Erkenntnisse aus den Umfragen, Lösungsansätze und den vollständigen Monitoring Bericht finden Sie hier. Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen! Mit freundlichen Grüßen Ihr Team vom DA
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Ein Jahr Ersatzbaustoffverordnung: Ziele der Politik nicht erreichtFACHKONGRESS SPRENGTECHNIK – Abbruch ExplosivSo viele Sprengungen an einem Tag gibt es nur beim Als Teilnehmer hören Sie exklusive Fachvorträge zu Bauwerkssprengungen und können die begleitende Ausstellung besuchen. Hier haben Sie Gelegenheit, sich über die Unternehmen zu informieren. In den Pausen und beim Abendessen bleibt genügend Zeit für den Austausch mit anderen Teilnehmern und den Referenten. Alle Infos auf einen Blick: Wann? Wo? Das Kongressprogramm, die Anmeldemöglichkeit und weitere Infos finden Sie hier. Anmeldeschluss ist der 31. Oktober 2024.
Seminar „Auftraggeberhaftung beim Einsatz von Subunternehmern“ am 24.09.2024 in Köln + ONLINEDer Einsatz von Subunternehmern in der Abbruchbranche ist eine vielfach genutzte Methode bei umfänglichen Baustellenleistungen. Doch ganz besonders der Einsatz von Subunternehmern bietet auf der rechtlichen Grundlage betrachtet viele Chancen ebenso wie er aber auch viele Risiken birgt. Um die rechtlichen Stellungen zwischen Auftraggeber und Subunternehmer grundsätzlich abstimmen zu können, sollte der Auftraggeber die Vor- und Nachteile der sachlichen, wirtschaftlichen und rechtlichen Schwerpunkte kennen, damit die jeweiligen Vor- und Nachteile auf der Abbruchbaustelle individuell auf das jeweilige Abbruchvorhaben abgestimmt werden können. Genau hier setzt dieses DA-Seminar „Auftraggeberhaftung beim Einsatz von Subunternehmen“ am 24.09.2024 an. Ein Rechtsanwalt zeigt Ihnen auf, wie Sie das Risiko für Ihr Unternehmen so gering möglich halten. Das Seminar richtet sich an Unternehmer, Firmeninhaber, Führungskräfte und Bauleiter. Die Teilnahmebedingungen, weitere Infos und die Anmeldemöglichkeiten finden Sie hier. Anmeldeschluss ist der 10. September 2024.
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