Was lange währt ist noch nicht gut: ab 1. August gilt die Mantelverordnung

Am 1. August 2023 ist es nun soweit: Die Mantelverordnung tritt in Kraft

Insgesamt 16 Jahre lang wurde darum gerungen, diese zum ersten Mal bundeseinheitliche Regelung zum Thema Herstellung und Einsatz mineralischer Ersatzbaustoffe zu erstellen. Weitere, gleichwertige Ziele der Mantelverordnung sind der Schutz von Boden und Grundwasser sowie auch die Förderung der Kreislaufwirtschaft im Bau.

Die Mantelverordnung besteht aus mehreren Teilen, am wichtigsten: die Einführung der Ersatzbaustoffverordnung und die Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung.

Die Verordnung regelt zum einen für die jeweiligen Ersatzbaustoffe bzw. deren einzelne Klassen, welche Materialwerte eingehalten werden müssen, und zum anderen, wie die Einhaltung im Rahmen einer Güteüberwachung zu gewährleisten ist. Zum anderen bestimmt sie die an die Materialwerte angepassten Einbauweisen der Ersatzbaustoffe entsprechend der örtlichen Gegebenheiten.

Der Deutsche Abbruchverband e.V. (DA) bemängelt allerdings, dass gerade die Regelungen der Ersatzbaustoffverordnung noch nicht zufriedenstellend für die Abbruchbranche sind: Es fehlt, obwohl mehrfach und rechtzeitig darauf hingewiesen wurde, eine Regelung, wann mineralische Ersatzbaustoffe das Ende der Abfalleigenschaft erreichen. Denn trotz aufwändiger und engmaschiger Güteüberwachung bei der Herstellung von mineralischen Ersatzbaustoffen und eindeutiger Verwendungsmöglichkeit erhält dieser so hergestellte Ersatzbaustoff nicht den Produktstatus. Dieser Status wäre aber ein echter Hebel zur Verbesserung der Kreislaufwirtschaft sowie zur Akzeptanzsteigerung.

Der DA setzt darauf, dass eine von der Politik zugesagte Verordnung zum Abfallende für Ersatzbaustoffe zeitnah, am besten noch im Jahr 2023, verabschiedet wird. Außerdem werden wir in den kommenden Monaten eng verfolgen, wie die Umsetzung der Mantelverordnung in der Praxis funktioniert – und welche Probleme gerade in Bezug auf die neuen Analyseverfahren des Abbruchmaterials und die Zusammenarbeit mit den Behörden möglicherweise auftreten.

Die gesamte Verordnung finden Sie hier:

Bundesgesetzblatt BGBl. Online-Archiv 1949 – 2022 | Bundesanzeiger Verlag