VDI 6210

Die Richtlinie VDI 6210 Blatt 1 „Abbruch von baulichen und technischen Anlagen“ ist im Februar 2016 erschienen. Sie bestimmt für alle Beteiligten die Verfahren und Beurteilungsgrundlagen für die Planung und die Durchführung des Abbruchs von Bauwerken und technischen Anlagen. Die Richtlinie gilt für Abbrucharbeiten ortsfester und ortsveränderlicher baulicher sowie technischer Anlagen.

 

Sie beschreibt:

  • Grundlagen und Rahmenbedingungen für die Abbruchleistungen
  • Anforderungen und Aufgaben der Beteiligten
  • Vorbereitung der Abbruchausführung
  • Ausführung der Abbruchleistungen
  • Abnahme und Abrechnung der Abbrucharbeiten

Die 68 Seiten umfassende Richtlinie besitzt – wie alle VDI-Richtlinien – den Status einer anerkannten Regel der Technik und hat somit für den mit der Planung und Durchführung beauftragten Fachmann verbindlichen Charakter. Aber es ist nicht alleine eine Pflicht, die Richtlinien zu kennen – vor allem bietet die VDI 6210 durch die klaren Vorgaben eine Erleichterung für alle an der Planung und Durchführung von Abbrucharbeiten Beteiligten. Auch für die Auftraggeber bietet die Richtlinie eine Erleichterung, denn nun liegt ein Regelwerk vor, das es erlaubt, entsprechende Arbeiten auf der Basis festgelegter Qualitätsanforderungen zu beauftragen.

 

Die VDI-Richtlinie 6210 Blatt 1 kann unter www.vdi.de/6210 bestellt werden.